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Ein Einwohner von Strya verkaufte Munition und Schusswaffen

Unter verfahrenstechnischer Anleitung der Regionalstaatsanwaltschaft Lemberg wurde ein 31-jähriger Mann wegen illegalen Erwerbs, Lagerung, Transports und Verkaufs von Militärgütern und Schusswaffen angeklagt (Artikel 263 Teil 1 des Strafgesetzbuchs der Ukraine).

Den Ermittlungen zufolge entsorgte der Verdächtige im Gefängnis illegal vier Splitterhandgranaten und ein Kalaschnikow-Sturmgewehr.

Noch auf freiem Fuß machte der Mann sogenannte „Lesezeichen“ dieser Vorräte und Waffen. Während er wegen einer anderen Straftat in Untersuchungshaft saß, stimmte der Verdächtige telefonisch dem Verkauf der „Ware“ zu und übermittelte nach Bezahlung die Koordinaten seines Standorts an den „Auftraggeber“.

Der „Käufer“ übergab die Waffe freiwillig den Polizeibeamten und teilte mit, wer sie ihm genau verkauft hatte.

Die vorgerichtliche Untersuchung wird von den Ermittlern der Hauptdirektion der Nationalen Polizei in der Region Lemberg durchgeführt.

Hinweis: Gemäß Art. Gemäß Artikel 62 der Verfassung der Ukraine gilt eine Person als unschuldig an der Begehung einer Straftat und kann nicht strafrechtlich bestraft werden, bis ihre Schuld rechtlich bewiesen und durch ein Gerichtsurteil festgestellt wurde.

Abteilung für Informationspolitik

Regionalstaatsanwaltschaft Lemberg

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